CBAM-Konformität
CBAM Compliance – wir unterstützen Sie in jeder Phase Ihrer Meldepflicht!
CBAM ist nicht nur eine neue Steuer. Dies stellt einen bahnbrechenden Wandel im Umgang mit internationalem Handel, CO₂-Emissionen und Umweltverantwortung in Lieferketten dar.
Wir von Green Reporting helfen Ihnen, die Vorschriften zu verstehen, sie effektiv umzusetzen und entsprechend zu handeln – von der Registrierung im ePUESC-System über die Einreichung vierteljährlicher Berichte bis hin zur Automatisierung des gesamten Prozesses.
Dank unserer Erfahrung und Technologie müssen Sie sich keine Sorgen mehr über unvollständige Daten, formale Fehler oder mangelnde Unterstützung von Nicht-EU-Herstellern machen. Wir unterstützen Sie in jeder Phase – unabhängig davon, ob Sie zum ersten Mal dabei sind oder Ihre aktuellen Aktivitäten verbessern möchten.
CBAM ist ein Prozess. Wir sind Ihr Partner bei der Umsetzung.
CBAM-Bericht – ist das Ihre Pflicht? Lassen Sie es uns überprüfen!
Die Zeit wird knapp! Zögern Sie nicht, Ihre CBAM-Berichte zu prüfen und die nächsten vorzubereiten. Wir können Sie dabei umfassend unterstützen.
CBAM Compliance – CBAM-Bericht und Meldepflichten
Wir bieten Dienstleistungen für Unternehmen an, die verpflichtet sind, ihre Aktivitäten an die Anforderungen des EU-Programms FitFor55 zur Erreichung der Klimaneutralität der Mitgliedsstaaten anzupassen. CBAM, oder Carbon Border Adjustment Mechanism, ist ein klimapolitisches Instrument, dessen Ziel einerseits darin besteht, Nicht-EU-Wirtschaftspartner zu einer klimaverträglicheren Produktion zu ermutigen, und andererseits ein Mechanismus zum Schutz Europas ist Produktion aus Gütern, die unter Bedingungen ohne Emissionsbeschränkungen hergestellt wurden.
Wir sind ein Team von Experten, die sich auf Zoll, Trade Compliance, Lieferketten, Reporting und Compliance sowie IT-Recht spezialisiert haben. Wir bieten umfassende Dienstleistungen sowohl bei der Einreichung von CBAM-Berichten als auch bei der Durchführung von CBAM-Audits, der Einreichung von Anträgen und CBAM-Berichten. Wir unterstützen Ihr Unternehmen auch während des gesamten CBAM-Prozesses. Auf diese Weise bereiten Sie sich effektiv auf die vollständige Umsetzung der neuen Grenzsteuer in der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Reduzierung von CO2-Emissionen vor.
Wir bieten mit unserem System CBAM-Berichtserstellungsdienste an. Reporting Assistant ist das einzige Tool in Polen, das Zolldokumente liest. Dadurch minimieren Sie das Risiko falscher Meldungen und setzen sich somit keinen möglichen Strafen aus.
Dank unserer Unterstützung und Anwendung „Reporting Assistant“. Sie erfüllen alle Anforderungen im Zusammenhang mit der EU-CBAM-Verordnung. Wir bieten umfassende und schnelle Beratung und die Möglichkeit, neue EU-Anforderungen im Zusammenhang mit der Emissionsreduzierung zu einem erschwinglichen Preis zu erfüllen.
CBAM-Bericht – wie wir Ihnen helfen können
CBAM-Berichtstool
– Das „Reporting Assistant“-System führt Sie effizient durch den Prozess der Erstellung und Übermittlung eines CBAM-Berichts.
Kommunikation mit Lieferanten und Herstellern
— Benötigen Sie detailliertere Informationen von Ihren außereuropäischen Auftragnehmern? Wir verfügen über ein Kontaktformular, das die Erfassung von Emissionsdaten von Nicht-EU-Herstellern erleichtert.
Antrag auf Zugang zum EU-Register
— Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der Einrichtung eines ePUESC-Kontos, mit dem Sie den CBAM-Antrag einreichen können. Wenn Sie Ihre Meldung nicht rechtzeitig eingereicht haben. Um Ihnen die Einreichung zu ermöglichen, bereiten wir auch einen Antrag bei KOBIZE vor.
CBAM-Beratungen
— Benötigen Sie weitere Informationen zur CBAM-Meldepflicht? Sie möchten wissen, ob auch Ihr Unternehmen eine solche Meldung abgeben muss? Kontaktiere uns!
Überfälliger CBAM-Bericht
— Sie haben den obligatorischen CO2-Grenzsteuerbericht nicht eingereicht? Wir werden einen Antrag bei KOBIZE einreichen, um die fristgerechte Einreichung des Berichts zu ermöglichen und ihn für Ihr Unternehmen aufzubereiten!
CBAM-Audit
— Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen der CBAM-Meldepflicht unterliegt. Wir prüfen auch, ob die bereits eingereichten Meldungen korrekt sind. Wir prüfen Ihre Verträge und Bestellungen mit Lieferanten außerhalb der Europäischen Union.
Verfahren
— Möchten Sie die CBAM-Berichtsaktivitäten verbessern und automatisieren? Wir helfen Ihnen dabei, in Ihrem Unternehmen Verfahren zu schaffen, die es Ihnen ermöglichen, Meldungen im Zusammenhang mit der CO2-Grenzsteuer schnell und korrekt einzureichen.
CBAM-Schulung
- Wir organisieren und führen Schulungen für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens und bei Bedarf auch für Ihre Auftragnehmer im Rahmen der Verpflichtungen aus der CBAM-Verordnung durch.
Systemzugriff
– Wir ermöglichen die Nutzung des Reporting Assistant durch Unternehmen, die Unterstützungsdienste bei der Einreichung von CBAM-Berichten anbieten (Mehrbenutzer).
Ihr Assistent
— Profitieren Sie von individueller Unterstützung im Bereich der Regulierungen im Zusammenhang mit der CO2-Grenzsteuer. Wir unterstützen Sie in jeder Phase Ihrer CBAM-Aktivitäten.
Überprüfung der Datenkorrektheit
– Reporting Assistant überprüft die in der Zolldokumentation enthaltenen Daten für CBAM-Berichtszwecke auf verschiedenen Ebenen. Dazu gehört die Analyse von Elementen wie Zollcodes, Herkunftsland, Sendungswert und Zollverfahren.
Automatisches Lesen von Zollanmeldungen
– Unser System liest automatisch Daten aus Zolldokumenten und WINSad-Berichten. Es unterstützt SAD- und ZC299-Dokumente sowie Berichte aus dem Zollsystem im XML-Format. Dadurch vermeiden Sie Fehler im Zusammenhang mit der manuellen Dateneingabe, die Notwendigkeit von Korrekturen in CBAM-Berichten und reduzieren das Risiko von Zollkontrollen.
Wer muss einen CBAM-Bericht einreichen?
CBAM-Berichte müssen von Unternehmen eingereicht werden, die an der Einfuhr von Gütern mit hohen Emissionen beteiligt sind:
- Importeure von Produkten aus Warengruppen wie Zement, Stahl, Aluminium, Kunstdünger, Wasserstoff und Energie,
- Zollagenturen, die als indirekter Vertreter eines Importeurs mit Sitz außerhalb der EU fungieren.
CBAM-Berichte können gleichzeitig eingereicht werden von:
- Zollagenturen, die als direkter oder indirekter Vertreter eines in der EU ansässigen Importeurs tätig sind,
- Unternehmen, die sich mit ESG, Umweltschutz befassen, Steuerbüros, die ihre Kunden im Bereich CBAM betreuen.
Haben Sie die CBAM-Meldefrist während der Übergangsphase (also bis Ende 2025) verpasst?
Kontaktiere uns heute! Unser Expertenteam erstellt den Bericht für Sie und stellt die vollständige Einhaltung der CBAM-Vorschriften sicher. Vermeiden Sie Ärger und Strafen – vertrauen Sie den Profis von Green Reporting.
Klicken Sie unten, um sofortige Hilfe und Unterstützung zu erhalten.
Was unterliegt der CBAM-Meldepflicht?
Die Meldepflicht obliegt dem Importeur von Gütern mit hohem Schadstoffausstoß oder einer Zollagentur, die im Namen des Importeurs auf der Grundlage einer indirekten Vertretung handelt und der Importeur seinen Sitz nicht in der Europäischen Union hat. Hat der Importeur seinen Sitz in der Europäischen Union oder handelt die Zollbehörde als direkter Vertreter, so kann sie der Vorlage im Namen des Importeurs zustimmen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Alle von der CO2-Grenzsteuerberichterstattung der CBAM abgedeckten Waren gehören zu den folgenden Warenkategorien: Wasserstoff, Stahl, Eisen, Aluminium, Kunstdünger, Zement, Strom. Gleichzeitig ist nicht jedes Produkt aus den oben genannten Warengruppen meldepflichtig. Anhand der gefundenen Zollcodes können Sie prüfen, ob für ein bestimmtes Produkt eine Meldepflicht besteht klik .
Die oben genannten Waren unterliegen der Meldepflicht, wenn sie außerhalb der Europäischen Union und der zum Europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Länder, also Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg, hergestellt wurden.
Nicht jede Ladung muss meldepflichtig sein. Der Mindestwert des importierten Produkts muss 150 EUR pro Sendung betragen. Auch Waren, die an die Militärbehörden der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt und im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU und der NATO erworben wurden, unterliegen nicht der Meldepflicht.
Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit Ihrer im Januar und April eingereichten CBAM-Berichte haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden Ihre Berichte gründlich prüfen, um sicherzustellen, dass sie konform und fehlerfrei sind.
CBAM-Kohlenstoffgrenzsteuer – Kalender
Im Oktober 2023 trat die CBAM-Verordnung in Kraft. Gemäß diesen Bestimmungen ist jedes Unternehmen, das emissionsintensive Produkte aus der Warengruppe Zement, Stahl, Aluminium, Kunstdünger, Wasserstoff und Energie in die Europäische Union importiert, verpflichtet, vierteljährlich Berichte über die Emissionsintensität und die Produktionsmethode vorzulegen dieser Waren.
Januar 2024 war der erste Monat, in dem verpflichtende CBAM-Berichte für das letzte Quartal 2023 eingereicht werden mussten. Die nächste Frist war im April 2024. Wichtig: Wenn Sie Unregelmäßigkeiten in den eingereichten Berichten feststellen, müssen Sie diese bis Juli 2024 korrigieren.
Dies ist wichtig, denn im Falle von Fehlern oder, noch schlimmer, der Nichteinreichung des CBAM-Berichts kann Ihrem Unternehmen eine finanzielle Strafe in Höhe von 10 bis 50 Euro pro 1 Tonne nicht gemeldeter Emissionen drohen. Die Höhe der Bußgelder scheint nicht übermäßig hoch zu sein, aber die Zollkontrollen Ihrer Importe könnten sich als ein viel größeres Problem erweisen. Nachfolgende vierteljährliche CBAM-Berichte sind bis Ende Juli und Ende Oktober fällig.
Status „CBAM Authorised Declarant“ und CBAM-Zertifikate
Im Januar 2025 schreibt die Verordnung vor, dass Unternehmen sich im CBAM-Register als CBAM-Anmelder registrieren müssen. Dies bedeutet, dass jeder Importeur von emissionsreichen Gütern, die für die CBAM-Verordnung in Frage kommen, diesen Status erlangen muss, um CBAM-Güter importieren zu können.
Im Januar 2026 tritt die zweite Stufe der CBAM-Verordnung in Kraft, die nicht nur die Berichterstattung, sondern auch die Notwendigkeit des Erwerbs von CBAM-Zertifikaten voraussetzt, die den eingebetteten Emissionen entsprechen. Von nun an werden wir es mit einer echten CBAM-Kohlenstoff-Grenzsteuer zu tun haben.
Welche Vorteile haben Sie durch die Nutzung unserer Dienste?
Der Reporting Assistant unterstützt Sie umfassend beim CBAM-Reporting. Das Tool ist intuitiv und einfach zu bedienen. Gleichzeitig handelt es sich um ein System, das Daten aus der Zolldokumentation sammelt. Darüber hinaus führt das System eine automatische Validierung/Prüfung durch und vermeidet so Fehler in der Anwendung.
Zusätzlich zum Tool „Reporting Assistant“ profitieren Sie von umfassenden Services rund um die Anpassung Ihres Unternehmens an die Anforderungen des EU-CBAM-Programms. In Ihrem Auftrag übernehmen wir die komplette Kommunikation mit dem Hersteller zur Einholung aller notwendigen Daten. Außerdem werden wir ein Pflichtkonto im EU-CBAM-Register einrichten. Auch bei der CBAM-Inspektion durch KOBiZE oder die Zollbehörde können wir Sie unterstützen. Gleichzeitig können wir Ihre Mitarbeiter im CBAM-Mechanismus schulen, wodurch Ihr Unternehmen perfekt auf die vollständige Umsetzung der Verordnung vorbereitet ist, die einen Mechanismus zur Anpassung der CO2-Emissionen an der EU-Grenze einführt.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen bei der ordnungsgemäßen CBAM-Berichterstattung

Unser „Reporting Assistant“-System unterstützt Sie umfassend beim CBAM-Reporting

Zugriffsanforderung
in das EU-Register eingetragen
Haben Sie es versäumt, Ihren CBAM-Bericht für frühere Zeiträume fristgerecht einzureichen?
Keine Sorge! Wir reichen den NCA-Antrag in Ihrem Namen ein
über die Möglichkeit, diese nach Ablauf der Frist zu versenden.
Kontaktiere uns heute!
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften in Ihrem Unternehmen hat für uns oberste Priorität
Unser Ziel ist es, den Kunden umfassend im Rahmen der Verpflichtungen aus der CBAM-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/956 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 zur Einrichtung eines Mechanismus zur Anpassung der Grenzpreise unter Berücksichtigung der CO2-Emissionen) zu begleiten (ABl. L 130 vom 16.05.2023. Mai 53, S. XNUMX). Dadurch erhalten unsere Kunden die volle Sorgfalt sowohl bei der Erstellung von CBAM-Berichten als auch bei allen Elementen, die zur Erstellung eines korrekten Berichts erforderlich sind Um die erforderlichen Daten zum Emissionsgrad der hergestellten Waren zu erhalten und die Hersteller zu kontaktieren, stellen wir Ihnen den Zugang zum EU-CBAM-System zur Verfügung. Gleichzeitig können Sie sich auf unser Wissen und unsere Unterstützung im Falle einer Zollkontrolle verlassen und KOBiZE.
Wir sind auch bereit, bereits eingereichte Meldungen zu überprüfen und CBAM-bezogene Prozesse im Unternehmen zu analysieren. Gerne geben wir auch unser Wissen und unsere Erfahrung weiter. Nach unserer CBAM-Schulung sind Ihre Mitarbeiter mit den umgesetzten Prozessen vertraut und in der Lage, alle Pflichten der CBAM-Verordnung ordnungsgemäß zu erfüllen.








































