Beantragen Sie den CBAM-Zulassungsstatus, aber Ihr Unternehmen ist weniger als zwei Jahre alt? Dann müssen Sie eine Finanzgarantie hinterlegen. KOBiZE hat soeben eine Anleitung zur Berechnung veröffentlicht. Wir erklären Ihnen alles im Detail.

Was ist die CBAM-Garantie und für wen gilt sie?

Die CBAM-Garantie ist eine der Voraussetzungen, die ein Antragsteller für den Status eines CBAM-zugelassenen Anmelders erfüllen muss. Sie gilt jedoch nicht für alle Importeure.

Die Verpflichtung zur Stellung einer Garantie ergibt sich aus Artikel 17 Absatz 5 der CBAM-Verordnung und gilt nur für Antragsteller, die in den beiden dem Antragsjahr vorangegangenen Geschäftsjahren keine Geschäftstätigkeit ausgeübt haben. Mit anderen Worten: Wenn Ihr Unternehmen seit mindestens zwei vollen Geschäftsjahren besteht und tätig ist, besteht für Sie keine Garantiepflicht.

Warum wurde diese Anforderung eingeführt? Die Europäische Kommission möchte sicherstellen, dass neue Marktteilnehmer ihren Verpflichtungen zum Kauf und zur Einlösung von CBAM-Zertifikaten nachkommen können. Die Garantie bietet finanzielle Sicherheit für den Fall, dass der Importeur die Kosten für die Zertifikate, die den in den importierten Waren enthaltenen Emissionen entsprechen, nicht decken kann.

Garantieberechnungsformel

Die Höhe der Garantie wird nach einer einfachen Formel berechnet:

GARANTIE (EUR) = Anzahl der CBAM-Zertifikate × Geschätzter Preis des CBAM-Zertifikats (EUR)

Es klingt einfach, doch der Teufel steckt im Detail. Bei der Berechnung der Anzahl der CBAM-Zertifikate müssen die Wareneinfuhren sowohl im Antragsjahr als auch im Folgejahr berücksichtigt werden. Zusätzlich ist eine Anpassung im Zusammenhang mit der kostenlosen Zuteilung von EU-ETS-Zertifikaten (der sogenannte CBAM-Faktor) vorzunehmen.

KOBiZE veröffentlichte am 14. November 2025 in einer Pressemitteilung auf seiner Website einen detaillierten Algorithmus zur Schätzung der Anzahl der Zertifikate.

Welche Daten werden für die Berechnungen benötigt?

Um die Anzahl der CBAM-Zertifikate korrekt zu berechnen, benötigen Sie drei Datentypen:

Zunächst die Standardemissionsfaktoren, angegeben in Tonnen CO₂ pro Tonne importierter Waren. Diese Werte variieren je nach CN-Code und Ursprungsland der Waren. Die Europäische Kommission veröffentlichte sie am 17. Dezember 2025 in einer Durchführungsverordnung, die die Standardwerte für Waren festlegt, die unter den CBAM-Mechanismus fallen.

Zweitens die CBAM-Benchmarks, d. h. Emissionsreferenzwerte für einzelne Warenkategorien. Diese wurden von der Europäischen Kommission gleichzeitig in einer separaten Durchführungsverordnung zur Berechnung des kostenlosen Zuteilungsausgleichs veröffentlicht.

Drittens, das geschätzte Importvolumen von CBAM-Waren für das laufende und das nächste Jahr. Diese Daten müssen Sie selbst auf Grundlage der Importpläne Ihres Unternehmens schätzen.

Den Richtpreis für das CBAM-Zertifikat finden Sie auf der Website der Europäischen Energiebörse (EEX). Wählen Sie in der erweiterten Suche: Rohstoff: Umwelt, Preisgestaltung: Indizes, Region: EU, Produkt: CBAM-Referenzpreis, Produktspezifisch: EUR. Ende November 2025 lag der Richtpreis bei etwa 81,10 € pro Tonne CO₂.

Praktisches Berechnungsbeispiel

Nehmen wir an, Sie beantragen im Dezember 2025 den Status eines CBAM-zugelassenen Anmelders. Ihr Unternehmen importiert zwei Arten von Waren, die unter diesen Mechanismus fallen:

Importe im Jahr 2025:

Geplante Importe im Jahr 2026:

Schritt 1: Parameter festlegen

Für diese Berechnungen gehen wir von einem CBAM-Faktor von 97,5 % (gültig ab 2026) und Standardwerten mit einem Aufschlag von 10 % aus. Für Hochofen-Kohlenstoffstahl (BF/BOF) beträgt der CBAM-Referenzwert 1,364 t CO₂/t und der Standardemissionswert 3,486 t CO₂/t. Für Zement beträgt der Referenzwert 0,666 t CO₂/t und der Standardwert 1,518 t CO₂/t.

Schritt 2: Berechnung der Anzahl der im Jahr 2025 zu importierenden Zertifikate

Die Formel zur Berechnung der Anzahl der Zertifikate berücksichtigt die Differenz zwischen dem Standardwert der Emission und dem um den CBAM-Faktor bereinigten Referenzwert:

Eisen und Stahl: (3,486 – 1,364 × 0,975) × 200 = 432 Zertifikate Zement: (1,518 – 0,666 × 0,975) × 100 = 87 Zertifikate

Schritt 3: Berechnung der Anzahl der Zertifikate für den geplanten Import im Jahr 2026

Eisen und Stahl: (3,486 – 1,364 × 0,975) × 300 = 648 Zertifikate Zement: (1,518 – 0,666 × 0,975) × 400 = 348 Zertifikate

Schritt 4: Berechnung des Garantiebetrags

Gesamtzahl der Zertifikate: 432 + 87 + 648 + 348 = 1515 Zertifikate

Zum Referenzpreis von 81,1 € pro Zertifikat:

GARANTIE = 1515 × 81,1 = 122.866,50 €

In diesem Beispiel müsste der Importeur eine Garantie in Höhe von fast 123 € leisten. Dies ist eine beträchtliche Summe, die eine entsprechende Planung erfordert.

Wichtiger Hinweis zu den Emissionsarten

Im CBAM-Zielzeitraum werden für Rohstoffe aus den Sektoren Eisen und Stahl, Aluminium, Wasserstoff und Elektrizität nur die direkten Emissionen berechnet (Artikel 7 Absatz 1 der CBAM-Verordnung). Bei Zement und Düngemitteln werden auch indirekte Emissionen berücksichtigt.

Kann der Garantiebetrag reduziert werden?

Ja. Wenn Sie Unterlagen vorlegen, die die tatsächlich in einem Drittland entrichtete Treibhausgasemissionssteuer bestätigen, kann diese Korrektur vom Garantiebetrag abgezogen werden. Die Entscheidung liegt beim Direktor der Steuerverwaltungskammer. Dies betrifft vor allem Importe aus Ländern mit eigenen Emissionshandelssystemen (Großbritannien, China, Südkorea).

Verpflichtung zur Überwachung der Gewährleistung

Mit dem Erhalt des Status ist die Garantie nicht abgeschlossen. Der autorisierte CBAM-Antragsteller ist dafür verantwortlich, dass die Garantie weiterhin ausreichend ist, um die Anzahl der zur Einlösung erforderlichen Zertifikate abzudecken.

Steigen Ihre Importe deutlich oder die Preise für Zertifikate, müssen Sie Ihre Garantie erhöhen. Nach Inkrafttreten der endgültigen Durchführungsbestimmungen ist gegebenenfalls auch eine Neuberechnung der Garantiehöhe erforderlich.

Praktische Tipps am Ende

Wenn Ihr Unternehmen weniger als zwei Jahre besteht und Sie den Status eines CBAM-zugelassenen Anmelders beantragen möchten, sollten Sie zunächst Ihre geplanten Importe sorgfältig schätzen. Je genauer Ihre Prognosen sind, desto höher fällt Ihre Garantiesumme aus.

Beachten Sie, dass die Garantie Importe sowohl im Antragsjahr als auch im Folgejahr abdecken muss. Unterschätzen Sie den Umfang der Garantie nicht – andernfalls kann eine Nachbesserung im Laufe des Jahres erforderlich werden, was zusätzliche Verwaltungskosten verursacht.

Beobachten Sie regelmäßig den Referenzpreis von CBAM-Zertifikaten an der EEX-Börse. Dieser Preis ist an den Preis von EU-ETS-Zertifikaten gekoppelt, der in den letzten Jahren erhebliche Schwankungen aufwies und die erforderliche Sicherheitenhöhe erheblich beeinflussen kann.

Schließlich sollten Sie, falls Sie aus Ländern importieren, die über eigene Emissionsgebührensysteme verfügen, Unterlagen sammeln, die die gezahlten Gebühren belegen – diese können verwendet werden, um den erforderlichen Garantiebetrag zu reduzieren.


Benötigen Sie Hilfe bei der Vorbereitung Ihres Antrags auf Zulassung als CBAM-Melder oder bei der Berechnung der erforderlichen Garantie? Kontaktieren Sie Green Reporting – wir unterstützen Sie im gesamten Prozess: office@greenreporting.eu

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